Liebe(r) Reiseteilnehmer / Innen!

Mit der Reiseanmeldung für eine unserer Reisen bieten Sie uns, WM AKTIV REISEN s.r.o, Inhaber Marko Weiss, (im Folgenden nur WM Reisen) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns als Reiseveranstalter und Ihnen als Kunden. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam durch.

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung des Kunden auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder mit E-Mail erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch WM Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine schriftliche Reisebestätigung sowie den Reisepreissicherungsschein übersendet. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von WM Reisen vor, an das WM Reisen für 10 Tage gebunden ist.

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde WM Reisen es innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder schlüssig (z.B. durch Leistung der Anzahlung oder Restzahlung des Reisepreises) annimmt.

2. Bezahlung der Reise, Sicherungsschein, Zahlung mit Kreditkarte

Nach Vertragsabschluss, Zustellung der Rechnung / Buchungsbestätigung und Erhalt des Sicherungsscheines – nur bei Reisen, welche unter die EU Pauschalreiserichtlinie fallenvon WM AKTIV REISEN s.r.o. oder einem der Partnerreiseveranstalter von WM AKTIV REISEN, wird eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden oder schließt sie keine Übernachtung ein und / oder ist eine Reiseleistung, welche nicht unter die EU Pauschalreiserichtlinie fällt (NUR UNTERKUNFT, NUR TRANSFER, NUR WANDERPAKETE, AUSFLÜGE, STADTFÜHRUNGEN, NUR FLÜGE), so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

Der Restreisepreis (bei kurzfristigen Buchungen: der Gesamtreisepreis) ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist (falls erforderlich laut EU Pauschalreiserichtlinie) und die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann, und muss dem Konto von WM Reisen bis zu diesem Datum unaufgefordert gutgeschrieben sein. 

Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist WM Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5 orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzversicherung, laut EU – Pauschalreiserichtlinie vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7) sind alle von WM AKTIV REISEN angebotenen Reisen und / oder auf Anfrage vermittelte Reisen oder Extraleistungen, welche unter die EU-Pauchalreiserichtlinie fallen, wie folgt versichert: Nicht zu versichernden Leistungen, wie z.B. reine Wanderpakete ohne Unterkunft und Anreise, Ausflüge, Stadtführungen, vermittelte NUR Unterkünfte, NUR Transfers oder NUR Flüge, fallen nicht unter die EU Pauschalreiserichtlinie.

 

3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsschluss
Umfang und Art der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Reiseausschreibungen und aus den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung.
Bezüglich der in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben behält sich WM Reisen vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung in Kenntnis gesetzt wird. WM Reisen behält sich insbesondere vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält WM Reisen sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von WM Reisen ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden
4.1. Leistungsänderungen: Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von WM Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Reisevermittler/Reisebüros und/oder Leistungsträger vor Ort (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder den Vertragsinhalt abändern.
4.2. Preisänderungen: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn WM Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem WM Reisen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch WM Reisen über die Leistungsänderungen oder die Preisanpassung diesem gegenüber geltend zu machen. Falls der Kunde Reiseleistungen, die von WM Reisen vertragsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch nimmt, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WM Reisen. Aus Beweisgründen empfiehlt WM Reisen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert WM Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von WM Reisen gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was WM Reisen durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. WM Reisen kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschaliert berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises kann für Flug-, Bahn-, Busreisen, Landarrangements wie folgt verlangt werden: 

bis 45 Tage vor Reisebeginn 25 %
ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 90 %
ab Reisebeginn 100 %

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass WM Reisen ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschale entstanden ist. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde WM Reisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann WM Reisen eine Umbuchungsentschädigung in Höhe von € 50,- erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind. Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt (z. Bsp. Sondertarif/Linienflüge) wird der Kunde über diese bei Buchung hingewiesen. Eine Reihe von Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen und Stornierungen, was Sie ebenfalls bei Ihrer Flugbuchung erfahren. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass für einzelne Angebote/Leistungen abweichende Stornobedingungen gelten. Dies betrifft insbesondere Flugleistungen, Linienflüge und Unterkunftsleistungen bei aussereuropäischen Reisen. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht. Deshalb empfehlen wir eindringlich den Abschluss einer Reiseversicherung, die sowohl Storno-, Abbruch, Krankenrücktransport und Bergungskosten beinhaltet.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
WM Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. In besonderen Fällen und nach persönlicher Absprache auch früher. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden erstattet. Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch WM Reisen nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann WM Reisen ohne Einhaltung einer Frist den
Reisevertrag kündigen. Dabei behält WM Reisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Die Stornierung der Reise durch WM Reisen kann aufgrund höherer Gewalt erfolgen, d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Erkrankung des Berg- oder Wanderführers, sonstige Gründe, die eine Leistungsdurchführung unmöglich machen. In diesen Fällen erhält der Kunde die geleistete Zahlung spätestens innerhalb von 6 Monaten rückerstattet. Ein Anspruch auf eine Verzinsung der bereits geleisteten Zahlung besteht nicht. Eine Ausnahme bilden Stornierungen der Reise, aus oben genannten Gründen durch, WM Reisen in dem Zeitraum von 30 Tagen vor Reisebeginn. In diesen Fällen erhält der Kunde die geleisteten Zahlungen, abzgl. der Kosten, welche bis zu diesem Zeitpunkt WM Reisen für die Durchführung der Reise entstanden sind, innerhalb von 4 Wochen rückerstattet. WM Reisen ist berechtigt eine Reise wegen – Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung – abzubrechen (z.B. bei widrigen Wetterbedingungen, Erkrankung eines Berg- oder Wanderführers, staatlichen Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, Epidemien, Naturkatastrophen usw.). Die Reiseteilnehmer haben Anspruch auf anteilige Erstattung der nicht angefallenen Aufwendungen, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Zusätzlich anfallende Kosten sind von den Reiseteilnehmern zu tragen. WM Reisen ist ebenso berechtigt Reiseverläufe und Reiseinhalte zu verändern, auch zu kürzen, sofern es die Umstände erfordern. Gründe dafür könnten beispielsweise Kriege oder kriegsähnliche Zustände, Streiks, Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Epidemien, aber auch Flugverspätungen bzw. Flugausfälle, Nichtverfügbarkeit von geplanten Unterkünften. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Kostenersatz ausgefallener Leistungen laut Leistungsbeschreibung. In all den zuvor beschriebenen Fällen behält sich WM Reisen vor, Kulanzregelungen wie kostenfreie Umbuchungen anzubieten.

7. Haftung, Haftungsbeschränkungen, auch für Fremdleistungen
Die vertragliche Haftung von WM Reisen für  Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit WM Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen WM Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet WM Reisen bei Sachschäden bis € 4100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung von WM Reisen für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind. WM Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen,
Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von WM Reisen sind. WM Reisen haftet jedoch für Leistungen, welche Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht des Veranstalters ursächlich geworden ist.

7.1. Haftungsbeschränkung
Bei allen Reisen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Wanderers/Reisenden. Alle Wanderungen/Touren/Sportprogramme erfolgen auf eigenes Risiko unter der Leitung eines Berg-/Wanderführers oder Trainers bzw. des Reiseleiters. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Teilnehmer erwartet. WM Reisen übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer mit seiner Anmeldung bestätigt und anerkannt. Die konditionellen, gesundheitlichen und technischen Anforderungen an die Reiseteilnehmer, auf die in der Reisebeschreibung hingewiesen wird, sind ernst zu nehmen. Es bleibt den Reiseleitern, Berg- / Wanderführern und Trainern vorbehalten einzelne Reiseteilnehmer aus triftigen Gründen (z. B. gesundheitlichen), ohne Kostenerstattung, von einer Aktivität auszuschließen. Alle Reisen werden von WM Reisen und unseren Partnern gewissenhaft vorbereitet.
Leider können wir keine Garantie für Gipfelerfolge oder subjektive Reiseziele übernehmen.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe
Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein. WM Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. WM Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet WM Reisen innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von WM Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

9. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hinsichtlich der Reiseunterlagen hat der Kunde WM Reisen zu informieren, sofern er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in dem von WM AKTIV REISEN mitgeteilten Zeitraum erhält.

10. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl WM Reisen als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Danach kann WM Reisen für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. WM Reisen ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Kosten dem Kunden zur Last.

11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
WM Reisen ist gemäß EU-VO 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die aus-führende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss WM Reisen diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedsstaaten untersagt ist, sogenannte Black List der EU, ist auf der Internetseite http://www.air-ban.europa.eu und in den Geschäftsräumen von WM Reisen einsehbar.

12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. WM Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Kunde hat WM Reisen beauftragt, für ihn behördliche Dokumente zu beantragen und WM Reisen hat hierbei gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet. WM Reisen informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste). Der Kunde sollte zusätzlich Auskunft bei seinem Hausarzt, dem Gesundheitsamt oder der Tropenmedizin einholen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften, selbst verantwortlich.

13. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber WM Reisen unter der genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen darüber hinaus binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Es wird empfohlen, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder WM Reisen gegenüber innerhalb der genannten Monatsfrist anzuzeigen. Reisevertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber WM Reisen verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WM Reisen, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Schweben zwischen dem Kunden und WM Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder WM Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Abtretung von Ansprüchen gegen WM Reisen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde WM Reisen zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages und zur Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

15. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und WM Reisen findet die Rechtssprechung des Landes Anwendung, in welchem WM Reisen seinen Firmensitz hat. WM Reisen kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von WM Reisen vereinbart.

Reiseveranstalter WM AKTIV REISEN s.r.o. (GmbH) 
Geschäftsführer: Marko Weiss
V.P.Totha 1081 / 17, 96001 Zvolen – Slowakei
Tel.: +421 (0) 911 – 27 66 30 / deutschsprachig
Mail: info@wm-aktiv-reisen.de
Web: www.wm-aktiv-reisen.de
Stand: 14.01.2021